Deutsch Intern
Institute of Political Science and Sociology

Magister Artium Politikwissenschaft

Magisterprüfungsordnung 2003

Hier finden Sie den vollständigen Text der Magisterprüfungsordnung 2003

Anmeldung zur Magisterprüfung

Die Eröffnung des Magisterverfahrens erfolgt über das Dekanat der Fakultät.

Mündliche Prüfungen

Informationen zum Ablauf der mündlichen Prüfungen erhalten Sie bei den einzelnen Lehrbereiche und Prüfern.

Klausuren

Die aktuellen Termine der Zwischen- und Magisterprüfung erfahren Sie beim Prüfungsbeauftragten des Instituts Prof. Dr. Michael Becker.

Literaturliste und Bestimmungen zum Prüfungsinhalt

Bitte beachten Sie die Literaturliste und die Hinweise zu den inhaltlichen Eingrenzungen der Prüfungsinhalte:

Leitfaden Magisterstudiengang Politikwissenschaft (Stand: 27.7.2004)

1. Studiengänge und Abschlüsse
Das Studium der Politischen Wissenschaft wird an der Universität Würzburg mit der
Magisterprüfung als erstem Studienabschluss beendet. Für die Magisterprüfung ist das Studium
von drei Fächern (Hauptfach, zwei Nebenfächer) erforderlich, wobei Politische Wissenschaft als
Hauptfach oder Nebenfach gewählt werden kann. Beim Hauptfach Politische Wissenschaft
können beide Nebenfächer auch aus anderen als den Philosophischen Fakultäten gewählt werden
(z.B. Volkswirtschaftslehre und Öffentliches Recht).
Das Fach Didaktik der Sozialkunde/Politische Bildung ist als Nebenfach im Magisterstudiengang
in Verbindung mit Politischer Wissenschaft oder Soziologie als Hauptfach wählbar.
Die Promotion in Politischer Wissenschaft zum Dr. phil. kann als weiterer Studienabschluss nach
einer vorhergehenden Hochschulabschlussprüfung (Staatsexamen, Diplom-, Magisterprüfung)
angestrebt werden.
Die Zwischenprüfungs-, Magister- und Promotionsordung sind im Dekanat der Philosophischen
Fakultät III, Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg, sowie im Rahmen des Internet-Auftritts der
Universität Würzburg unter https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten erhältlich.

2. Studienvoraussetzungen
Für das Fach Politische Wissenschaft empfehlen sich Sprachkenntnisse im Englischen und
Französischen (ggf. auch in weiteren Fremdsprachen), denn im Verlauf des Studiums wird
erwartet, dass auch Fachliteratur in englischer und französischer Sprache gelesen wird. Das
Latinum ist für das Fach Poltische Wissenschaft nicht mehr erforderlich. Im Übrigen gelten die
allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen der Universität.

3. Studienziele und Studieninhalte (Politische Wissenschaft im Magisterstudium)
Das Studium der Politischen Wissenschaft soll die Studierenden befähigen, Probleme und
Fragestellungen der politischen Wirklichkeit mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht und
kritisch zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu finden und deren Auswirkungen zu beurteilen.
Aufbauend auf dem in den Teilgebieten der Politischen Wissenschaft vermittelten Grundwissen
sollen die Studierenden ihr Wissen an Einzelproblemen vertiefen und dabei das Instrumentarium
zur Erforschung von Zusammenhängen der politischen Wirklichkeit erarbeiten, um dadurch zum
Transfer von bekannten und unbekannten Problemen befähigt zu werden. Die Vertiefung erstrebt
nicht Berufsfertigkeit, sondern Berufsfähigkeit in dem Sinne, dass die Studierenden durch die
Kenntnis wissenschaftlicher Methoden und durch ihre Fähigkeit zu Abstraktion,
Rekonkretisierung und Transfer dazu befähigt sind, in kurzer Einarbeitungszeit in der
Berufspraxis vielfältige und komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen.

4. Studienaufbau und Dauer
Das Studium der Politischen Wissenschaft gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Das
Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der
Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. Der Umfang der für das planmäßige
Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Hauptfach 74 Semesterwochenstunden
(SWS), im Nebenfach 36 SWS. Die folgenden Angaben in Klammern beziehen sich auf das
Fachsemester, in dem die jeweilige Lehrveranstaltung besucht werden sollte.

4.1 Pflicht- und Wahlveranstaltungen im Grundstudium:
Das Grundstudium umfasst insbesondere folgende Lehrveranstaltungen:
·  Seminar: Wissenschaftliche Arbeitstechniken (1/2) - 2 SWS
·  Seminare aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft (1-4) - 6 SWS
Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden
Lehrveranstaltungen voraus:
·  Vorlesung: Einführung in die Politische Wissenschaft (1/2) - 2 SWS
·  Je ein Seminar aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft; im Nebenfach
zwei Seminare aus den drei Teilgebieten (1-4) - 6 SWS
·  Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung (entfällt für das Nebenfach)
(2/3) - 2 SWS
Vorlesungen und Seminare zur Aneignung weiterer Grundkenntnisse und zur Schwerpunktbildung
aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft, die sich etwa wie folgt verteilen sollten:
Im Teilgebiet Politische Theorie (insgesamt 8 SWS):
·  Politische Philosophie und Ideengeschichte
·  Sozialwissenschaftliche Theorien der Politik
Im Teilgebiet Politische Systeme ( insgesamt 8 SWS):
·  Verfassungsordnungen, politische Institutionen, politische Kultur
·  Politische Prozesse
·  Politikfeldanalyse
·  Politische Akteure
Im Teilgebiet Internationale Beziehungen (insgesamt 8 SWS):
·  Theorien der Internationalen Beziehungen, Kooperationsformen und Konfliktstrukturen,
Internationale Organisationen
·  Außenpolitik der BRD und anderer wichtiger Staaten
·  Europäische Integration
Summe: 42 SWS
Im Nebenfach reduzieren sich die empfohlenen SWS um die Hälfte der Summe.

4.2 Pflicht- und Wahlveranstaltungen im Hauptstudium:
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in allen
Teilgebieten sowie der Herausbildung von Schwerpunkten auch im Hinblick auf die
Magisterarbeit. Es umfasst höchstens 32 SWS (im Nebenfach 16 SWS), die sich etwa wie folgt
verteilen sollten:
Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden
Lehrveranstaltungen voraus:
·  Zwei Haupt- oder Oberseminare aus verschiedenen Teilbereichen (im Nebenfach ein
Haupt- oder Oberseminar) - 4 SWS
Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an
folgenden Lehrveranstaltungen voraus:
·  Hauptseminare aus den Teilgebieten, die durch die Pflichtscheine nicht abgedeckt werden
- 2 SWS
·  Seminare zu Themen, die im Grundstudium noch nicht abgedeckt sind - 6 SWS
Vorlesungen und Seminare zur Schwerpunktbildung aus den drei Teilgebieten, insbesondere aus
den durch die obligatiorischen Seminare nicht abgedeckten Themenfeldern:
Im Teilgebiet Politische Theorie (insgesamt 6 SWS):
·  Politische Philosophie und Ideengeschichte
·  Sozialwissenschaftliche Theorien der Politik
Im Teilgebiet Politische Systeme (insgesamt 6 SWS):
·  Verfassungsordnungen, politische Institutionen, politische Kultur
·  Politische Prozesse
·  Politikfeldanalyse
·  Politische Akteure
Im Teilgebiet Internationale Beziehungen (insgesamt 6 SWS):
·  Theorien der Internationalen Beziehungen, Kooperationsformen und Konfliktstrukturen,
Internationale Organisationen
·  Außenpolitik der BRD und anderer wichtiger Staaten
·  Europäische Integration
Summe: 32 SWS
Im Nebenfach reduzieren sich die empfohlenen SWS um die Hälfte der Summe.

4.3 Im Wahlbereich wird auf Veranstaltungen folgender Nachbarwissenschaften verwiesen:
·  Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Volkswirtschaftslehre
·  Rechtswissenschaft, insbesondere Öffentliches Recht
·  Geschichte, insbesondere Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
·  Soziologie, insbesondere politische Soziologie
·  Mathematik, insbesondere Statistik für Sozialwissenschaftler
·  Geographie, insbesondere Kulturgeographie
Für persönliche Fragen und Probleme steht Ihnen die Studienberatung unseres Instituts in den
Sprechstunden der Dozenten zur Verfügung.