Deutsch Intern
Institute of Political Science and Sociology

My Body - Not My Rights?

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„My Body - Not My Rights?“

„Being able to make our own decisions about our health, body and sexual life is a basic human right. Whoever you are, wherever you live, you have the right to make these choices without fear, violence or discrimination“ (Amnesty Kampagne „My Body my rights“).

Am 08.06.2017 fand unter dem Titel „My Body - Not My Rights?“ die zweite Veranstaltung des AK Gender im Sommersemester 2017 statt. Im Zentrum der Veranstaltung stand das Recht, Entscheidungen über den eigenen Körper zu treffen. Weltweit werden weiterhin Menschen diskriminiert, angegriffen und in einigen Ländern strafrechtlich verfolgt, weil sie eben dieses Recht auf Entscheidungen über ihren eigenen Körper wahrnehmen. Zudem sehen wir uns mit einem weltweiten backlash gegen diese basalen Menschenrechte konfrontiert, durch den die Rechte der Menschen, ihre Sexualität auszudrücken und Entscheidungen über ihren Körper zu treffen, herausgefordert werden.

Vor dem Hintergrund, dass nach Angaben der WHO weiterhin 40% aller Frauen im gebärfähigen Alter in Ländern leben, in denen Abtreibung verboten oder begrenzt ist und Schätzungen zufolge bis zu 47.000 Frauen jährlich durch sogenannte unsichere Abtreibungen sterben und weitere fünf Millionen Frauen Schänden und Verletzungen durch diese erleiden, stand das Recht auf Abtreibung im Fokus der Veranstaltung. Der WHO zufolge wären die Todesfälle und Verletzungen von Frauen vermeidbar, wenn der Bedarf an sexueller Aufklärung sowie der Zugang zu sicherer Abtreibung gewährleistet wäre. Als zentrales Problem in diesem Zusammenhang identifiziert die WHO den nach wie vor schlechten Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln. So gibt die Organisation an, dass 2015 233 Millionen Frauen im reproduktiven Alter nicht verhüteten, obwohl sie kein Kind wollten.

„A backlash against sexual and reproductive rights is brewing“ (AI)

Das Thema der „Reproduktiven Gesundheit und Rechte“ war zwar ein zentraler Aspekt sowohl auf der Agenda der UN-Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung 1994, sowie auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz 1995; ebenso werden heute Reproduktion, Sexualität und Gesundheit mit den allgemeinen Menschenrechten verknüpft. Doch trotz dieser Entwicklungen sehen wir uns aktuell mit einem backlash konfrontiert, welcher dieser Fortschritte zu konterkarieren droht. Weltweit organisieren sich oppositionelle Kräfte und führen Familie, Mutterschaft und konservative Werte gegen sexuelle und reproduktive Rechte ins Feld.

Die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen variieren von Land zu Land. Die restriktivsten Gesetzgebungen finden sich in Afrika, der Karibik und Lateinamerika. Ein absolutes Verbot herrscht weiterhin in Chile, der Dominikanischen Republik, El Salvador, Nicaragua und dem Vatikan. Aber auch in Europa stechen einige Länder durch eine extrem restriktive Gesetzgebung hervor. Malta verbietet als einziges EU-Mitglied die Abtreibung, Irland verfügt über eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze weltweit, gleiches gilt für Polen. Obwohl Polen bereits 2014 eine Empfehlung der UNO erhalten hatte, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu lockern, wurde im September 2016 ein Gesetz verabschiedet, welches fast jede Abtreibung unter Strafe stellt. Das Gesetz scheiterte letztendlich aufgrund massiver Bürger*innenproteste.

Derzeit sind auch die USA als federführende Abtreibungsgegner zu sehen – mit weltweiten Folgen. So reaktivierte Trump die sogenannte „Mexiko City Policy“ oder „Global Gag Rule“, welche bereits 1984 erlassen wurde und besagt, dass allen ausländischen Organisationen die finanzielle Unterstützung entzogen wird, wenn sie sich für das Recht auf Verhütung und Abtreibung einsetzen. Von dieser Regelung sind weltweit Millionen Frauen betroffen, denen hierdurch der Zugang zu Programmen verwehrt wird, welche sie vor ungewollten Schwangerschaften und Abtreibungen schützen sollten.

„LGBT people are harassed, discriminated against, and attacked because of their sexual orientation or gender identity.“ (AI)

Neben dem Recht auf Abtreibung stand die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren im Fokus der Veranstaltung. In den meisten Ländern können homosexuelle Paare nicht heiraten, jedoch sogenannte eingetragene Partnerschaften eingehen, die in einigen Ländern, wie Deutschland, mit einer faktischen Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe einhergehen. Dennoch handelt es sich um eine Form der symbolischen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Da diesen eingetragenen Partnerschaften zudem meist das Recht auf Adoption vorenthalten wird, gehen derartige Regelungen auch mit einer faktischen Diskriminierung einher. Während in den letzten Jahren zahlreiche Länder die Möglichkeit einer Ehe auch für homosexuelle Paare eröffnet haben, gibt es nach wie vor Länder, in denen homosexuelle Paare keine Möglichkeit haben, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Zu diesen gehören unter anderem Rumänien, Bulgarien, Polen, Serbien, Albanien, Russland und die Türkei. Andere Länder wie Slowenien, Ungarn und die Slowakei, schließen eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren qua Verfassung aus. In diesem Kontext ist auch die gezielte staatliche Verfolgung homosexueller Männer in Tschetschenien im April 2017, welche zum Tot von mindestens drei Männern und zur Festnahme und Folter von mindestens 100 Männern geführt hat, sowie die Verabschiedung des „Gesetzes gegen Homosexuellen Propaganda“ in Russland 2013 einzuordnen. Auch das in dem amerikanischen Bundesstaat Indiana durch den aktuellen Vizepräsidenten Mike Pence verabschiedete „Gesetz zur Wiederherstellung der Religionsfreiheit“, welches eine offene Diskriminierung der LGBTI Gemeinschaft legalisiert, drückt einen backlash gegen grundlegende Rechte aus.