Online-Praktika
05/12/2020Aufgrund der durch die Pandemie gegenwärtig gegebenen Einschränkungen wird darauf hingewiesen, dass Pflichtpraktika im Bachelor-Studiengang teilweise oder ganz auch als Online-Praktika abgeleistet werden können.
Bedingung für die Anerkennung eines solchen Online-Praktikums ist, dass diese Tätigkeit einem sechswöchigen Vollzeitpraktikum entspricht, und dies aus der Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers auch hervorgeht.