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Institut für Politikwissenschaft und Soziologie

Bachelorzeugnis

Um Ihr Abschlusszeugnis zu erhalten, müssen Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Ausstellung eines Bachelorzeugnisses stellen. Bitte lesen Sie zunächst unbedingt die untenstehenden Hinweise durch.

Hinweise zum Bachelorzeugnis

  • Die Ausstellung des Bachelorzeugnisses kann erst beantragt werden, wenn für alle von Ihnen abgelegten Prüfungsleistungen Ergebnisse vorliegen und diese in Wuestudy korrekt eingebucht sind.
  • Bitte überprüfen Sie daher vor der Antragstellung in Wuestudy, ob alles richtig verbucht ist (Noten, Vollständigkeit usw.). Nach Aushändigung des Zeugnisses können keine Umbuchungen bzw. Änderungen mehr vorgenommen werden.
  • Bitte überprüfen Sie unbedingt auch, ob Ihr Name, Ihre Vornamen sowie Ihr Geburtsort und ggf. Ihr Geburtsland mit Ihren offiziellen Urkunden übereinstimmen. Diese werden ansonsten auf dem Zeugnis falsch ausgewiesen. Notwendige Korrekturen sowie eine evtl. Namensänderung müssen Sie vor der Antragstellung im Referat für Studienangelegenheiten durch Vorlage einer entsprechenden Personenstandsurkunde nachweisen.
  • Darüber hinaus sollten Sie Ihre Postanschrift sowie Ihre private E-Mail-Adresse mittels Wuestudy ändern, falls diese nicht mehr aktuell sind. Hierdurch ist zumindest für die Gültigkeitsdauer dieser Adressen sichergestellt, dass Sie im Falle von notwendigen Anfragen, auch im Falle Ihres Ausscheidens aus der Universität, noch erreichbar sind.
  • Das Zeugnis muss schriftlich beantragt werden. Bitte geben Sie den Antrag möglichst persönlich im Prüfungsamt ab. Alternativ ist auch eine Antragstellung per Fax möglich (0931/31-82102). Sobald das Zeugnis ausgestellt ist und abgeholt werden kann, werden Sie schriftlich oder per E-Mail informiert.
  • Ausstellungsdatum des Bachelorzeugnisses ist das Datum, an welchem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde. Dies ist der Tag der Ablegung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Teil-Modulprüfung), die Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsamt bzw. das Datum der Anerkennung der letzten Prüfungsleistung (Auslandsanrechnung bzw. Anrechnung aus einem anderen Studiengang).
  • Die Fachsemester werden auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen. Auf dem Zeugnis werden ausschließlich bestandene Prüfungsleistungen vermerkt.
  • Das Bachelorzeugnis kann auch von einem oder einer Bevollmächtigten abgeholt werden. Hierzu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht mit Namensnennung des oder der Abholenden ausstellen und diese handschriftlich unterschreiben; der oder die Bevollmächtigte muss diese Vollmacht und seinen bzw. ihren Ausweis im Prüfungsamt vorlegen.

Antrag auf Ausstellung eines Bachelorzeugnisses

Den Antrag auf Ausstellung eines Bachelorzeugnisses können Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes herunterladen:

Prüfungsamt