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Institut für Politikwissenschaft und Soziologie

Anja Harder

Anja Harder, M.A.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Professur für Spezielle Soziologie und Qualitative Methoden der Empirischen Sozialforschung
Institut für Politikwissenschaft und Soziologie
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg

Raum 02.112

Telefon: +49 (0)931 / 31 84820
E-Mail: anja.harder@uni-wuerzburg.de

Sprechstunde Anja Harder, Sommersemester 2024

Mittwoch, 9:30 – 11:30 in Raum 02.112

Die Sprechstunde findet in Präsenz statt. Bitte haben Sie Verständnis für mögliche kurzfristige Änderungen und sehen Sie vor einem beabsichtigen Sprechstundenbesuch noch einmal auf der Homepage nach. Folgende Termine sind geplant:

Allgemeine Sprechstunde

24.04.2024 | 15.05.2024 | 22.05.2024 | 29.05.2024 | 05.06.2024 | 12.06.2024 | 19.06.2024 | 26.06.2024 | 03.07.2024 | 10.07.2024 | 17.07.2024

Sondersprechstunde für Anrechnungsangelegenheiten

17.04.2024 | 08.05.2024

Außerhalb der hier aufgeführten Termine wird keine Sprechstunde angeboten. Es handelt sich um eine „offene Sprechstunde“, es werden keine Einzeltermine vergeben und es kann zu Wartezeiten kommen.

Für Anrechnungsangelegenheiten gilt: Zum Besuch der Anrechnungssprech-stunde sind sämtliche Unterlagen gemäß Merkblatt auf der Homepage in Papierform mitzubringen.

Die Sprechzeiten während der vorlesungsfreien Zeit („Feriensprechstunde“) werden kurz vor Ende der Vorlesungszeit veröffentlicht. Nur für Feriensprech-stunden werden in vorgegebenen Zeitfenstern auf Anfrage Einzeltermine vergeben, in der vorlesungsfreien Zeit findet keine „offene Sprechstunde“ statt. Termine können erst nach Veröffentlichung der Modalitäten und Zeitfenster angefragt werden.

Anrechnungsangelegenheiten/Fachwechsel:

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zwingend im Semester der Aufnahme oder Wiederaufnahme des Studiums zu stellen sind. Das bedeutet: im Laufe des betreffenden Semesters (bei Fachwechsel zu einem Wintersemester bis 31.03.). Studierende, die im Laufe des Wintersemesters aus dem Ausland zurückgekehrt sind, können (und müssen) ihre Anträge spätestens im darauffolgenden Sommersemester stellen, nicht unbedingt schon im laufenden WS. Bei Fachwechseln zum Sommersemester muss die Anrechnung vor dem Fachwechsel abgeschlossen sein, die Frist zum Fachwechsel endet vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. Voraussetzung für eine Anrechnung ist der Nachweis der Leistung, es müssen also alle zur Anrechnung zu beantragenden Leistungen bereits verbucht sein. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Anrechnungsverfahren am IPS auf der Institutshomepage.

Zoom-Link für eventuelle virtuelle Sprechstunden:

 https://uni-wuerzburg.zoom.us/j/96813821832?pwd=d083TWdleVdsWTVFU2g4NGgrWjhGQT09

Hinweise für die Sprechstunde

Allgemeine Fragen zum Studienverlauf versuchen Sie bitte zunächst anhand der verfügbaren Informationen (Internetseiten, Prüfungsordnungen etc.) selbst zu klären. Bitte nutzen Sie hierzu auch die Informationen im semesterübergreifenden WueCampus-Kursraum PSS Studienberatung (Kursname Info-PSS, Einschreibeschlüssel Info-PSS). Bei allen weiterführenden Fragen wird eine E-Mail-Lösung angestrebt. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf folgende Punkte:

  • E-Mail vom stud-mail-account versenden (keine privaten accounts)

  • Vollständige Hintergrundinformation (Sie studieren was in welcher Ausprägung im wievielten Semester) sowie klar nachvollziehbare Darstellung Ihres Anliegens/Ihrer Frage (keine Fragen wie: Wie funktioniert das mit der Anrechnung von VHB-Kursen? Die Antwort finden Sie auf der Homepage, die Frage ist unpräzise und wird nicht beantwortet).

  • Gab es im Vorfeld Ihrer aktuellen Anfrage einen E-Mail-Schriftwechsel, belassen Sie diese Korrespondenz bitte unbedingt auch in der aktuellen E-Mail.

Sollten Sie Ihre Anfrage an mehr als eine Person richten: Bitte versenden Sie eine E-Mail an alle beabsichtigten Adressat/innen, gegebenenfalls an eine Person und weitere in cc. Senden Sie niemals die gleiche Anfrage separat an unterschiedliche Personen, Sie binden sonst unnötig Kapazitäten.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zwingend unmittelbar nach Aufnahme oder Wiederaufnahme des Studiums zu stellen sind. Unmittelbar bedeutet: im Laufe des betreffenden Semesters. Studierende, die im Laufe eines Wintersemesters aus dem Ausland zurückgekehrt sind können (und müssen) ihre Anträge spätestens im darauf folgenden Sommersemester stellen, nicht schon im laufenden WS.

Bitte nutzen Sie auch die anderen zuständigen Beratungsstellen der Universität / des Instituts:

  •      Prüfungsamt
  •      Studierendenkanzlei
  •      Zentrale Studienberatung
  •      Begabungspsychologische Beratungsstelle
  •      Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung
  •      Lehrende und Prüfende
  •      Praktikumsbeauftragte
  •      Erasmus-Beauftragter
  •      u.v.m.

Sonderaufgaben am Institut

  • Fachstudienberatung Political and Social Studies
  • Koordination modularisierte Studiengänge

Hilfskräfte

Alicia Sperling