Sprechstunde Anja Harder im Wintersemester 2025/26
Mittwoch, 11:00 – 13:00 Uhr in Raum 02.112
Die Sprechstunde während der Vorlesungszeit wird grundsätzlich als Präsenzsprechstunde angeboten. Bitte haben Sie Verständnis für mögliche kurzfristige Änderungen und sehen Sie vor einem beabsichtigen Sprechstundenbesuch noch einmal auf der Homepage / Aushang am Dienstzimmer nach. Folgende Termine sind geplant:
Allgemeine Sprechstunde
Wegen eines Termins findet die Sprechstunde am 12. November online statt und endet um 12:30 Uhr. Bitte verwenden Sie den Zoom-Link weiter unten auf dieser Seite.
15.10.2025 | 22.10.2025 | 05.11.2025 | 12.11.2025 | 26.11.2025 | 03.12.2025 | 17.12.2025 | 21.01.2026 | 28.01.2026 | 04.02.2026
Sondersprechstunde für Anrechnungsangelegenheiten
29.10.2025 | 10.12.2025 | 14.01.2026
Außerhalb der hier aufgeführten Termine wird keine Sprechstunde angeboten. Es handelt sich um eine „offene Sprechstunde“, es werden keine Einzeltermine vergeben und es kann zu Wartezeiten kommen.
Für Anrechnungsangelegenheiten gilt: Zum Besuch der Anrechnungssprech-stunde sind sämtliche Unterlagen gemäß Merkblatt auf der Homepage sowie Ausführungen aus der Infoveranstaltung am 13. Oktober 2025 (Veranstaltungsnummer 05074080, bitte anmelden und teilnehmen / Folien auf WueCampus beachten) ausgefüllt und in Papierform mitzubringen.
Die Sprechzeiten während der vorlesungsfreien Zeit („Feriensprechstunde“) werden kurz vor Ende der Vorlesungszeit veröffentlicht. Für Feriensprech-stunden werden in vorgegebenen Zeitfenstern auf Anfrage Einzeltermine vergeben, in der vorlesungsfreien Zeit findet keine „offene Sprechstunde“ statt. Termine können erst nach Veröffentlichung der Modalitäten und Zeitfenster angefragt werden.
Bitte beachten Sie immer auch die weiter unten auf meiner Seite der Institutshomepage aufgeführten „Hinweise für die Sprechstunde“.
Zoom-Link für eventuelle virtuelle Sprechstunden:
https://uni-wuerzburg.zoom.us/j/96813821832?pwd=d083TWdleVdsWTVFU2g4NGgrWjhGQT09
Anrechnungsangelegenheiten/Fachwechsel:
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zwingend im Semester der Aufnahme oder Wiederaufnahme des Studiums zu stellen sind. Das bedeutet: im Laufe des betreffenden Semesters (bei Fachwechsel zu einem Wintersemester bis 31.03.). Studierende, die im Laufe des Wintersemesters aus dem Ausland zurückgekehrt sind, können (und müssen) ihre Anträge spätestens im darauffolgenden Sommersemester stellen, nicht unbedingt schon im laufenden WS. Bei Fachwechseln zum Sommersemester muss die Anrechnung vor dem Fachwechsel abgeschlossen sein, die Frist zum Fachwechsel endet einen Monat nach Vorlesungsbeginn. Voraussetzung für eine Anrechnung ist der Nachweis der Leistung, es müssen also alle zur Anrechnung zu beantragenden Leistungen bereits verbucht sein. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Anrechnungsverfahren am IPS auf der Institutshomepage.
Bitte beachten Sie immer auch die weiter unten auf meiner Seite der Institutshomepage aufgeführten „Hinweise für die Sprechstunde“.