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Institut für Politikwissenschaft und Soziologie

Arbeitshinweise

Hinweise zur Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten

Hier finden Sie Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten:

Formatvorlagen für das Titelblatt von Abschlussarbeiten

Hier finden Sie Vorschläge für die Gestaltung des Deckblattes von Bachelor- oder Masterarbeiten als Word-Vorlage. Die Formatvorlagen können für alle Fachbereiche des Instituts für Politikwissenschaft und Soziologie verwendet werden. 

Plagiate und Selbständigkeitserklärung

Ein Plagiat bei einer schriftlichen Arbeit liegt vor, wenn der Text oder Teile des Texts aus anderen Arbeiten (Büchern, Zeitschriften, dem Internet usw.) wörtlich oder sinngemäß ohne Angabe der Quelle übernommen oder übersetzt und damit fälschlicherweise als eigene geistige Leistung ausgegeben werden. Bitte beachten Sie die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Bei schriftlichen Arbeiten müssen Sie daher versichern, die Arbeit selbständig verfasst zu haben. Dazu legen Sie Ihrer Arbeit eine unterschriebene Selbständigkeitserklärung bei. Bitte fügen Sie diese am Ende der Arbeit ein.

Selbständigkeitserklärung downloaden
 

Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Am Ende der Thesis hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Thesis selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Diese Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung muss sowohl in die elektronisch eingereichte Thesis integriert sein, als auch ausgedruckt und versehen mit einer Unterschrift im Original vorgelegt werden; bei der Abgabe der Thesis zusätzlich in gedruckter und gebundener Fassung muss diese Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung in dieser Fassung eingebunden sein. Fehlt diese schriftliche Versicherung oder ist sie zwar vorhanden, entspricht jedoch nicht der Wahrheit, so ist die Thesis nicht bestanden. (ASPO 2015, §26 Absatz 11) 

Umgang am Institut mit Plagiaten:

  1. Arbeiten, bei denen die Selbständigkeitserklärung fehlt, werden mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.
  2. Wird ein Plagiat entdeckt, wird die Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.
  3. Am Institut wird gegebenenfalls Plagiatserkennungssoftware eingesetzt.
  4. Liegt ein Plagiat vor und ist die Prüfungsleistung als nicht bestanden (5,0) bewertet worden, muss der/die Studierende die Hausarbeit im Folgesemester erneut vorlegen bzw. – wenn es unser Lehrangebot erlaubt – die jeweilige Lehrveranstaltung in einem Folgesemester komplett neu belegen.
  5. Plagiatsfälle sind dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden zu melden.
  6. Bei wiederholtem Verstoß sind schwerwiegende Konsequenzen möglich.