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Institut für Politikwissenschaft und Soziologie

Frauen im Konflikt mit patriarchalen Genderordnungen

Am 7.12.2017 fand die erste Veranstaltung des AK Gender im Wintersemester 2017/18 statt. Unter dem Titel „Frauen im Konflikt mit patriarchalen Genderordnungen“ referierte Alewtina Schuckmann, M.A. vom Institut für Ethnologie des Frankfurter Forschungszentrums globaler Islam über den islamischen Feminismus. Hierbei wurden religiöse, politische und sozio-kulturelle Faktoren für die genderspezifische Diskriminierung erläutert.

Zunächst zeigt sich, dass im Islam eine Gleichwertigkeit der Geschlechter, aber keine Gleichartigkeit besteht. Dem Mann werden Ehre, Stärke und „Ratio“ zugeschrieben, der Frau Sanftheit und Fürsorglichkeit. Hieraus abgeleitet ergeben sich unterschiedliche Rollen von Mann und Frau in Familie und Öffentlichkeit. Die Familienehre werde immer noch stark über das Verhalten der weiblichen Mitglieder einer Familie definiert, weshalb es der steten Kontrolle der (männlichen) Familienmitglieder unterläge; so sei die Kontrolle des weiblichen Körpers deutlicher Ausdruck der patriarchalen Genderordnung.

Weiterführend erläuterte Alewtina Schuckmann unterschiedliche Lesarten/Übersetzungen verschiedener Suren aus dem Koran, etwa anhand des Verschleierungsgebotes, um neben der orthodoxen und konservativen Lesart die Position von islamischen Feminist*innen zu inkludieren.

Anschließend wurde dargelegt, warum viele Feminist*innen im islamischen Familienrecht den Hauptgrund der Diskriminierung gegenüber der Frauen sehen, weshalb etwa die marokkanischen Frauenrechtsorganisationen seit ihrer Gründung eine Reform des Familienrechts anstrebten. Allerdings stießen die Forderungen meist säkular ausgerichteten Frauenbewegungen auf großen Widerstand seitens der konservativen Bevölkerung und konservativer Rechtsgelehrter.

Sodann wurde anhand der Familienrechtsreform in Marokko aus dem Jahr 2004 erläutert, welche positiven Entwicklungen diese Reform mit sich brachte. So wurde etwa die Vormundschaft abgeschafft, das heiratsfähige Alter auf 18 Jahre heraufgesetzt (davor 15 Jahre für Mädchen), die Gleichsetzung des Rechts auf Scheidung und die gerechte Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung eingeführt.

Diese positive Entwicklung sei, so Schuckmann, auch dem (verstorbenen) König Mohammad VI. zuzuordnen, der seit Beginn seiner Amtszeit auf soziale Themen, insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter, setzte. So werde am Beispiel der Reform des Familienrechts in Marokko deutlich, wie es der Frauenbewegung mit der Unterstützung des Königs möglich war, unter Bezugnahme auf internationale Bestimmungen (etwa der UN-Konvention zur Abschaffung aller Formen von Diskriminierung gegenüber Frauen) einen rechtlichen Referenzrahmen für ihre Forderungen zu schaffen und einen Diskurs um Frauenrechte in Gang zu bringen, welcher in der Reform des Familienrechts mündete.

Wir danken Alewtina Schuckmann für den informativen und spannenden Vortrag, sowie allen Teilnehmer*innen für den angeregten Diskurs im Anschluss.