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Institut für Politikwissenschaft und Soziologie

In 9 Schritten zur Bachelorthesis bei Studienbeginn VOR Wintersemester 2015/16

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Anfertigen Ihrer Bachelorthesis. Bitte lesen Sie alle neun Schritte aufmerksam durch! Wichtig: Diese Anleitung gilt nur für Sie, wenn Sie Ihr Studium VOR dem Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben und dementsprechend die ASPO 2009 für Sie gilt.

1. Thema überlegen

Überlegen Sie sich ein Thema für Ihre Bachelorthesis und unternehmen Sie eine Vorrecherche.

2. Prüfer suchen

Ordnen Sie Ihr Thema einem Lehrbereich  zu und suchen Sie sich einen Prüfer im jeweiligen Lehrbereich.

Der Prüfer entscheidet, ob er die Thesisbetreuung übernimmt. Dies kann zum Beispiel vom Studienfortschritt abhängen, Sie sollten also in einem höheren Semester sein. Laut § 23 Absatz 1 der ASPO 2009 gilt:

"Die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Master-Arbeit) ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass der Prüfling dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des gewählten Studienfaches bzw. mehrerer Studienfächer (bei fächerübergreifenden Abschlussarbeiten) in der jeweiligen Vertiefungsrichtung mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten und schriftlich zu dokumentieren."

3. Antrag auf Zuteilung der Bachelorthesis ausfüllen

Laut § 23 Absatz 3 Satz 4 der ASPO 2009 gilt:

„Das Thema der Abschlussarbeit ist mit dem Betreuer oder der Betreuerin, bei fächerübergreifenden Themen mit beiden Betreuern zu vereinbaren und mit einer entsprechend von dieser Seite unterzeichneten Bestätigung dem Prüfungsausschuss vorzulegen.“

Drucken Sie daher den "Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-Thesis (ASPO vom 05.08.2009)" aus. Das Formular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Gehen Sie mit dem Antrag zu Ihrem Prüfer, mit dem Sie den oberen Teil des Antrags ausfüllen und unterschreiben.

4. Antrag, Transcript und Immatrikulationsbescheinigung abgeben

Bringen Sie den im oberen Teil ausgefüllten und von Ihnen und Ihrem Prüfer unterzeichneten Antrag ins Sekretariat des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie (Raum 02.104). Bringen Sie auch einen aktuellen Ausdruck Ihres "Transcript of Records" und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit. Der Prüfungsausschuss vervollständigt daraufhin den Antrag und leitet ihn an das Prüfungsamt weiter.

5. Anmeldung überprüfen und Bearbeitungszeitraum beachten

Das Prüfungsamt nimmt nun die Anmeldung im System vor. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Anmeldung in Wuestudy in der Rubrik "Prüfungsverwaltung > Info angemeldete Prüfungen" erscheint! Mit dem Eintrag in Wuestudy gelten Sie als informiert. Die Frist wird durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Für Ihre Bachelorthesis sind die formalen Angaben in WueStudy  (Titel, Beginn der Bearbeitungszeit, Abgabedatum) maßgeblich. Der Bearbeitungszeitraum beträgt gemäß § 23 Absatz 5 der ASPO 2009 acht Wochen ab Zuteilung des Themas.

6. Thesis verfassen, dabei mit dem Betreuer absprechen

Innerhalb der acht Wochen, in denen Sie Ihre Thesis vefassen, sind immer wieder Absprachen mit Ihrem Betreuer nötig. Der Workload für die Bachelorthesis beträgt 300 Stunden (entspricht 10 ECTS-Punkten). Der Umfang sollte daher zwischen 30 und 50 Seiten betragen. Genaueres ist mit dem Betreuer zu klären!

7. Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit

Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit gilt gemäß § 23 Absatz 5 der ASPO 2009:

"Auf Antrag des Prüflings kann der jeweilige Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Betreuer oder der Betreuerin in begründeten, vom Prüfling nicht zu vertretenden Fällen die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen (bei Bachelor-Arbeiten) bzw. zwei Monaten (bei Master-Arbeiten) verlängern, wobei der Antrag auf Verlängerung unverzüglich nach Eintritt des vom Prüfling nicht zu vertretenden Grundes zu stellen ist.“

8. Vor der Abgabe Formalia beachten

Vor der Abgabe beachten Sie bitte unbedingt die Formalia, die in § 23 Absatz 10 der ASPO 2009 festgelegt sind:

"Die Abschlussarbeit muss paginiert sowie mit einem Titelblatt und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein. Die schriftliche Ausfertigung muss gebunden sein und in zweifacher Ausführung abgegeben werden. In den FSB kann die Möglichkeit einer elektronischen Einreichung eröffnet und geregelt werden. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Am Ende der Arbeit hat der Kandidat oder die Kandidatin schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit bisher oder gleichzeitig keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt hat. Fehlt diese schriftliche Versicherung oder ist sie zwar vorhanden, entspricht sie jedoch nicht der Wahrheit, so ist die Abschlussarbeit nicht bestanden.“

Bitte fügen Sie am Ende Ihrer Arbeit folgende "Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung" an, die im Original handschriftlich unterschrieben sein muss und auf den Seiten des Prüfungsamtes  zu finden ist.

Beachten Sie bitte, dass das Fehlen dieser Erklärung zum Nichtbestehen der Thesis führt!

9. Abgabe der Thesis und Benotung

Die Abgabe der Thesis erfolgt im Prüfungsamt. Geben Sie Ihre Thesis zusätzlich auch als elektronische Version auf einem Datenträger ab (CD, DVD oder USB-Stick). Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe der Arbeit unbedingt immatriukliert sein müssen!

Die Benotung erfolgt gemäß den Vorgaben aus § 23 Absatz 11 der ASPO 2009:

"Die Abschlussarbeit in Bachelor-Studiengängen ist in der Regel durch den Themensteller oder durch die Themenstellerin der Abschlussarbeit zu bewerten. Die Abschlussarbeit in Master-Studiengängen ist in der Regel von zwei Gutachtern und/oder Gutachterinnen zu bewerten, mindestens ein Gutachter oder eine Gutachterin muss aus einer der den Studiengang anbietenden Fakultäten stammen. Abschlussarbeiten, die als nicht bestanden bewertet werden sollen, sind durch einen zweiten Prüfenden oder einer zweiten Prüfenden zu bewerten. Vergeben die beiden Gutachter und/oder Gutachterinnen unterschiedliche Noten, so ist zunächst zu versuchen eine Einigung auf eine Note herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, so werden die Noten der beiden Gutachter und/oder Gutachterinnen gemittelt und an die Notenskala des § 29 Abs. 1 und 2 angepasst, wobei der Mittelwert auf die Note der Skala mit dem geringsten Abstand gerundet wird. Bei gleichem Abstand zu zwei Noten der Skala ist auf die nächstbessere Note zu runden.“